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Mitgliedsbeitrag

Hiermit erklären wir unseren Beitritt zum Kompetenznetzwerk Wasser und Energie e.V. 

Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages ist jeweils am 1. Januar eines Kalenderjahres. Bei Eintritt innerhalb des Kalenderjahres erfolgt Fälligkeit des anteiligen Mitgliedsbeitrages zum 1. des Beitrittsmonats.